§ 3 Abs. 3 RiStABeurtVO SNRegelbeurteilung
Von der Regelbeurteilung ausgenommen sind Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die
§ 1 Abs. 1 BeurtVO JM NRWVerordnung über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die Erstellung der dienstlichen Beurteilungen von Richterinnen und Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der…
§ 1 DJubVVerordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
Diese Verordnung gilt Für die Richterinnen und Richter im Bundesdienst gelten die für Beamtinnen und Beamte geltenden Vorschriften dieser Verordnung nach § 46…