Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um für einige der Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie bessere Lösungen zu finden, kann nach dem Verfahren des Artikels 17 Absatz 3 beschlossen werden, auf Gemeinschaftsebene zeitlich befristete Versuche unter bestimmten Bedingungen durchzuführen.
Die Durchführungsrechtsakte gemäß Absatz 1 enthalten Angaben zu einem oder mehreren der folgenden Elemente:
Neben Pilotversuchen nach § 10b ist die Durchführung von Modell- und Betriebsversuchen mit neuen Techniken, Programmen und rundfunkähnlichen Telemedien…
Zur Lösung spezifischer Probleme erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte, die in dringenden Fällen erforderlich und gerechtfertigt sind. Diese…
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahren für die Durchführung von Praxiserprobungen und der Formulare für deren Überwachung…
Zur Erkundung von Möglichkeiten zur Verbesserung einiger Bestimmungen dieser Richtlinie kann nach dem Verfahren des Artikels 21 beschlossen werden, daß zeitlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.