Erwägungsgrund 24 32026R1392
Für sämtliches von zugelassenem Ausgangsmaterial gewonnenes FVG sollten die zuständigen Behörden ein Stammzertifikat ausstellen. Das Stammzertifikat soll die Identifizierung des FVG sicherstellen, Informationen über seinen Ursprung enthalten und den Nutzern und den für die amtliche Kontrolle zuständigen Behörden die am besten geeigneten Angaben liefern. Es sollte möglich sein, das Stammzertifikat in elektronischer Form auszustellen.