Erwägungsgrund 6 31985L0572
In allen Fällen, für welche der Rat der Kommission die Zuständigkeit für die Anwendung der Vorschriften im Bereich Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, übertragen hat, muß ein Verfahren festgelegt werden, daß im Rahmen des durch den Beschluß 69/414/EWG eingesetzten Ständigen Lebensmittelausschusses zu einer engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission führt —