Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Zusammenfassung von Posten nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a) oder b) der Richtlinie 78/660/EWG ist für Kreditinstitute auf die mit kleinen Buchstaben versehenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung beschränkt und ist nur im Rahmen der von den Mitgliedstaaten erlassenen Regelungen zulässig. ABSCHNITT 3 GLIEDERUNG DER BILANZ
Die mit kleinen Buchstaben versehenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung können zusammengefaßt ausgewiesen werden, wenn Satz 1 ist auf die…
im Falle von Kreditinstituten, die ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften oder dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen…
Gewinn- und Verlustrechnung können bei den Posten die mit kleinen Buchstaben versehenen Unterposten zusammengefaßt werden, wenn
In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind die in den Anhängen III bis VI genannten Posten, einzeln und in der angegebenen Reihenfolge…
im Falle von Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften oder dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.