Erwägungsgrund 2 31989L0491
Es erscheint wünschenswert, die in dieser Richtlinie enthaltenen Änderungen sobald wie möglich in die einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu übernehmen, da sie während der Übergangszeit, in der die für den Betrieb mit verbleitem und die für den Betrieb mit unverbleitem Benzin gebauten Fahrzeuge nebeneinander bestehen, besonders wichtig sind.