Erwägungsgrund 2 31991L0672
Es erscheint zweckmäßig, zur Förderung der freien Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft als ersten Schritt die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr vorzusehen.