Art. 4 31991L0672
Die Kommission passt die Liste der Patente des Anhangs I dieser Richtlinie erforderlichenfalls an. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.