Erwägungsgrund 5 31992L0104
Die Einhaltung von Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den übertägigen oder untertägigen mineralgewinnenden Betrieben ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer.