Erwägungsgrund 2 31992L0106
Der Binnenmarkt bringt ein erhöhtes Verkehrsvolumen mit sich; die Gemeinschaft muß daher das Nötige veranlassen, um ihre Verkehrsressourcen zum Wohle der Allgemeinheit bestmöglich zu nutzen; dies erfordert auch den Einsatz des kombinierten Verkehrs.