Art. 11 31992L0091
Anpassung der Anhänge
Rein technische Anpassungen der Anhänge, die bedingt sind, werden nach dem Verfahren des Artikels 17 der Richtlinie 89/391/EWG vorgenommen.
Rein technische Anpassungen der Anhänge, die bedingt sind, werden nach dem Verfahren des Artikels 17 der Richtlinie 89/391/EWG vorgenommen.