Richtlinie 92/91/EWG des Rates vom 3. November 1992 über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen durch Bohrungen Mineralien gewonnen werden (elfte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) · ABSCHNITT III
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 13 31992L0091Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen