Richtlinie 93/61/EWG der Kommission vom 2. Juli 1993 zur Aufstellung der Tabelle mit den Anforderungen an Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut gemäß der Richtlinie 92/33/EWG des Rates
Das Material muß ausreichende Echtheit und Reinheit bezueglich der Gattung, Art und Sorte aufweisen.
Art. 4 31993L0061
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