Art. 15 31998L0024
Die Mitgliedstaaten berichten der Kommission alle fünf Jahre über die praktische Durchführung dieser Richtlinie und geben dabei auch die Standpunkte der Sozialpartner an.Die Kommission unterrrichtet hierüber das Europäische Parlament, den Rat sowie den Wirtschafts- und Sozialausschuß.