Art. 1 31998L0070
Anwendungsbereich
In dieser Richtlinie werden für Straßenkraftfahrzeuge und mobile Maschinen und Geräte einschließlich nicht auf See befindlicher Binnenschiffe sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht auf See befindliche Sportboote auf Gesundheits- und Umweltaspekten beruhende technische Spezifikationen für Kraftstoffe zur Verwendung in Fremdzündungsmotoren und Kompressionszündungsmotoren unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen dieser Motoren festgelegt.