Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile
Das zur Verpackung der zu bestrahlenden Lebensmittel verwendete Material muß für diesen Zweck geeignet sein.
Art. 10 31999L0002
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