Art. 1 31999L0074
(1)
Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen fest.
(2)
Diese Richtlinie gilt nicht für Diese Betriebe unterliegen indessen weiterhin den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 98/58/EG.
Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen fest.
Diese Richtlinie gilt nicht für Diese Betriebe unterliegen indessen weiterhin den einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 98/58/EG.