Erwägungsgrund 3 32001L0113
Mit der Richtlinie 79/693/EWG sollten daher Begriffsbestimmungen und gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Herstellungsmerkmale und die Etikettierung der genannten Erzeugnisse festgelegt werden, um ihren freien Verkehr in der Gemeinschaft zu gewährleisten.