Erwägungsgrund 4 32001L0113
Es empfiehlt sich, die Richtlinie 79/693/EWG den allgemeinen Lebensmittelvorschriften der Gemeinschaft, insbesondere den Vorschriften über die Etikettierung, Farbstoffe, Süßungsmittel und sonstige zugelassene Zusatzstoffe anzupassen und aus Gründen der Klarheit neu zu fassen, damit die Vorschriften über die Produktions- und Vermarktungsbedingungen für Konfitüren, Gelees und Maronenkrem für die menschliche Ernährung leichter zu verstehen sind.