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Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die für die Kontrollen gemäß Artikel 6 der Richtlinie 76/895/EWG, gemäß Artikel 8 der Richtlinie 86/362/EWG, gemäß Artikel 8 der Richtlinie 86/363/EWG und gemäß Artikel 6 der Richtlinie 90/642/EWG erforderlichen Probenahmen nach den im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Verfahrensvorschriften durchgeführt werden.
Bei den Prüfungen gemäß Absatz 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Proben aus homogenen Partien gezogen werden. Dabei sorgen sie dafür, dass die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten entweder durch Angabe in den Genehmigungsbedingungen oder durch Festlegung allgemeiner bindender Vorschriften, dass die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten durch regelmäßige Kontrollen die Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 103/76 bei den anhand des Stichprobensystems eingeteilten…
Unbeschadet von Artikel 592e der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 führen die Mitgliedstaaten ihre Risikoanalyse unter Berücksichtigung der vorliegenden Verordnung…
Der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen des Artikels 3 Absätze 1, 2 und 3 wird von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Richtlinie 96/96/EG…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass zulässige Entgiftungsverfahren im Sinne des Absatzes 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.