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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 mitzuteilende Informationen: I. Allgemeine Angaben 1. Anzuwendende Stabilitätsanforderungen: Anhang I Abschnitt A oder Abschnitt B 2. Schiffsidentifikationsnummer (IMO-Nummer, Rufzeichen) 3. Hauptangaben 4. Generalplan 5. Anzahl der Personen an Bord 6. BRZ 7. Ist das Schiff beidseitig befahrbar? Ja/Nein 8. Hat das Schiff lange Unterräume? Ja/Nein II. Besondere Angaben — für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die den probabilistischen Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens unterliegen 1. dl, dp, ds; 2. R — vorgeschriebener Unterteilungsgrad; 3. Übersichtsplan (Wasserdichtigkeitsplan) für die Unterabteilungen mit allen innen- und außenliegenden Öffnungen bzw. Flutungspunkten einschließlich ihrer dadurch verbundenen Unterabteilungen sowie zum Ausmessen der Räume verwendete Einzelunterlagen wie z. B. Generalplan und Tankplan; die Unterteilungs-Begrenzungen (längs, quer und senkrecht) sind aufzunehmen ; 4. erreichter Unterteilungsgrad A mit einer Ergebnistabelle, die alle Beiträge aus allen beschädigten Bereichen enthält, mit einer separaten Spalte mit dem erreichbaren Unterteilungsgrad (w * p * v); 5. für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle (d. h. Fälle, die nicht im Faktor (w * p * v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1; 6. für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle im Zusammenhang mit Ro-Ro-Räumen (d. h. Fälle, die nicht im Faktor (w * p * v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1; 7. für jeden Schaden, der zum erreichten Unterteilungsgrad A beiträgt, Angabe der überfluteten Räume, des Beitragswerts und des Faktors „s“ ; 8. Einzelheiten über nicht beitragende Schäden (s = 0 und p > 0) für Ro-Ro-Fahrgastschiffe mit langen Unterräumen einschließlich sämtlicher Angaben zu den berechneten Faktoren . III. Besondere Angaben — für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, für die Anhang I Abschnitt A angewendet wird 1. Nachweisverfahren: — Modellversuche — Berechnungen Bitte angeben, ob die Berechnungen für „Wasser auf Deck“ vermieden wurden, z. B. da der Restfreibord in allen Schadensfällen mehr als 2,0 m beträgt: Ja/Nein 2. Signifikante Wellenhöhe gemäß der Richtlinie 2003/25/EG.
(Teil des Europäischen Informationsforums für Unfälle auf See) NB: Unterstrichene Zahlen bedeuten, dass die Angaben für jedes Schiff zu machen sind, sofern mehr…
Artikel 6 der Richtlinie 2003/25/EG schreibt vor, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe die in Anhang I der Richtlinie ausgeführten besonderen Stabilitätsanforderungen…
1. Nach Artikel 4 zu übermittelnde Informationen — Allgemeine Informationen a) Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen, IMO-Kennnummer oder MMSI-Nummer);…
Erfolgt der Betrieb gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels unter Bedingungen geringerer signifikanter Wellenhöhe als der für den Ganzjahresbetrieb in…
(gemäß Artikel 8) Bei der Anwendung der Leitlinien dieses Anhangs folgen die Mitgliedstaaten dem IMO-Rundschreiben MSC/Circ.735, „Empfehlung für die Gestaltung…
Erfolgt der Betrieb nach den Regeln 7.1, 7.2 und 7.3 unter Bedingungen geringerer signifikanter Wellenhöhe als der für den Ganzjahresbetrieb in demselben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.