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(Teil des Europäischen Informationsforums für Unfälle auf See) NB: Unterstrichene Zahlen bedeuten, dass die Angaben für jedes Schiff zu machen sind, sofern mehr als ein Schiff an dem Unfall oder Vorkommnis auf See beteiligt ist. 01. Zuständiger Mitgliedstaat/Ansprechpartner 02. Untersuchender Mitgliedstaat 03. Rolle des Mitgliedstaats 04. Betroffener Küstenstaat 05. Anzahl der Staaten mit begründetem Interesse 06. Staaten mit begründetem Interesse 07. Meldestelle 08. Zeitpunkt der Meldung 09. Datum der Meldung 10. Name des Schiffes 11. IMO-Kennnummer/Unterscheidungssignal 12. Schiffsflagge 13. Art des Unfalls oder Vorkommnisses auf See 14. Schiffstyp 15. Datum des Unfalls oder Vorkommnisses auf See 16. Uhrzeit des Unfalls oder Vorkommnisses auf See 17. Position — Breitengrad 18. Position — Längengrad 19. Ort des Unfalls oder Vorkommnisses auf See 20. Auslaufhafen 21. Bestimmungshafen 22. Verkehrstrennungsgebiet 23. Fahrtabschnitt 24. Schiffsbetrieb 25. Platz an Bord 26. Tote: — Besatzung — Passagiere — Andere 27. Schwerverletzte: — Besatzung — Passagiere — Andere 28. Verschmutzung 29. Schäden am Schiff 30. Ladungsschäden, einschließlich auf See verloren gegangener Container 31. Sonstige Schäden 32. Kurze Beschreibung des Unfalls oder Vorkommnisses auf See 33. Kurze Beschreibung der Gründe für den Verzicht auf eine Sicherheitsuntersuchung.
Die gemäß Absatz 1 übermittelte Meldung muss mindestens die Identität des Schiffes, seine Position, den Abfahrthafen, den Bestimmungshafen und die Adresse…
(gemäß Artikel 17) Der Überprüfungsbericht muss mindestens folgende Einzelangaben umfassen: I. Allgemeine Angaben 1. Zuständige Stelle, die den…
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder müssen nicht ausgefüllt werden, wenn für die Anlandung oder Umladung des gesamten Fangs in der EU eine…
(gemäß Artikel 26) 1. Die gemäß Artikel 26 veröffentlichten Informationen müssen folgende Einzelangaben umfassen: a) Name des Schiffes, b) IMO-Kennnummer, c)…
Vorwort Hier wird der einzige Zweck der Sicherheitsuntersuchung dargestellt und darauf hingewiesen, dass eine Sicherheitsempfehlung keinesfalls eine Haftungs-…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 mitzuteilende Informationen: I. Allgemeine Angaben 1. Anzuwendende Stabilitätsanforderungen: Anhang I Abschnitt A oder Abschnitt B 2.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.