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Die Entscheidungsbehörde sendet die Entscheidung über den Antrag auf Entschädigung dem Antragsteller und der Unterstützungsbehörde unter Verwendung des Standardformulars nach Artikel 14 so bald wie möglich gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften nach Erlass der Entscheidung zu.
Text von Bild FORMULAR FÜR DIE ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS AUF ENTSCHÄDIGUNG IN EINEM GRENZÜBERSCHREITENDEN FALL (Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG)…
Der Bescheid ist dem Antragsteller zuzustellen. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so ist der Bescheid diesem zuzustellen.
Jeder Träger teilt dem Antragsteller die von ihm nach den von ihm anzuwendenden Rechtsvorschriften getroffene Entscheidung mit. In jeder Entscheidung werden die…
Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass seine zuständige Behörde der betroffenen Person die abschließende Entscheidung über die Lösung der Streitfrage…
Nach Eingang eines gemäß Artikel 6 übermittelten Antrags liefert die Entscheidungsbehörde der Unterstützungsbehörde und dem Antragsteller so bald wie möglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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