Erwägungsgrund 14 32004L0080
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts bestätigt wurden.
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts bestätigt wurden.