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Um in den Fällen, in denen die Straftat in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurde, den Zugang zur Entschädigung zu erleichtern, sollte ein System der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass in den Fällen, in denen eine vorsätzliche Gewalttat in einem anderen als dem Mitgliedstaat begangen wurde, in dem…
Mit dieser Richtlinie wird ein System der Zusammenarbeit eingeführt, damit Opfer von Straftaten in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur…
Dieses System sollte gewährleisten, dass Opfer von Straftaten sich immer an eine Behörde in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat wenden können, und sollte dazu…
Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind…
Das System sollte die Bestimmungen umfassen, die erforderlich sind, um Opfer von Straftaten in die Lage zu versetzen, die für die Beantragung der Entschädigung…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.