Erwägungsgrund 12 32004L0080
Dieses System sollte gewährleisten, dass Opfer von Straftaten sich immer an eine Behörde in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat wenden können, und sollte dazu beitragen, dass die in grenzüberschreitenden Fällen auftretenden praktischen und sprachlichen Probleme leichter bewältigt werden können.