Art. 8 Abs. 3 Buchst. d 32014L0066RICHTLINIE 2014/66/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers
wenn die Höchstdauer des Aufenthalts gemäß Artikel 12 Absatz 1erreicht wurde.
Art. 9 Abs. 6 32003L0109RICHTLINIE 2003/109/EG DES RATES vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
Das Ablaufen einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung — EG hat auf keinen Fall den Entzug oder den Verlust der Rechtsstellung eines langfristig…
Art. 7 Abs. 1 Buchst. d 32014L0066RICHTLINIE 2014/66/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers
die Höchstdauer des Aufenthalts gemäß Artikel 12 Absatz 1 wurde erreicht.
§ 81 Abs. 4 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige…
Anlage II Kap II B III Nr. 1 Buchst. c EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Nach § 6 Abs. 4 erlischt die Genehmigung außer durch Fristablauf durch Ausreise aus dem Bundesgebiet, sofern eine Wiedereinreise nicht genehmigt wurde.