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Gemäß der Richtlinie 91/675/EWG hat der Versicherungsausschuss ferner alle mit der Anwendung der gemeinschaftlichen Versicherungsvorschriften zusammenhängenden Fragen zu untersuchen und die Kommission insbesondere bei neuen Gesetzgebungsvorschlägen zu beraten, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorzulegen gedenkt.
Die Kommission und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um die Versicherungs- und Rückversicherungsaufsicht auf Gemeinschaftsebene…
Der mit der Richtlinie 91/675/EWG eingesetzte Versicherungsausschuss berät die Kommission bei der Ausübung der ihr durch Richtlinien im Bereich des…
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Der die Kommission gemäß der Richtlinie 97/67/EG unterstützende Ausschuss sollte die Entwicklung bei der Bereitstellung des Universaldienstes in den…
Es ist erforderlich, daß die Probleme auf dem von dieser Richtlinie geregelten Gebiet, insbesondere Fragen ihrer Anwendung, von Vertretern der Mitgliedstaaten…
Dem Untersuchungsausschuss wird der Auftrag erteilt, — die behaupteten Verstöße oder Missstände bei der Anwendung der Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.