Erwägungsgrund 5 32005L0001
Daraufhin hat die Kommission am 6. Juni 2001 die Beschlüsse 2001/527/EG und 2001/528/EG zur Einsetzung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) bzw. zur Einsetzung des Europäischen Wertpapierausschusses (ESC) angenommen.