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Diese Bestimmung war in der Richtlinie 84/500/EWG noch nicht enthalten. Diese Verpflichtung ist für alle Keramikgegenstände, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, vorzuschreiben, damit sie eindeutig von Dekorationsgegenständen unterschieden werden können.
Auf den Stufen der Vermarktung bis einschließlich zum Einzelhandel muss Keramikgegenständen, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, eine…
Bei der Richtlinie 84/500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu…
Entsprechend dem Verhältinismäßigkeitsprinzip ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, den freien Verkehr mit…
Folgender Artikel 2a wird eingefügt: (1) Auf den Stufen der Vermarktung bis einschließlich zum Einzelhandel muss Keramikgegenständen, die noch nicht mit…
Mit der Richtlinie 80/590/EWG der Kommission wurde ein Symbol für Materialien und Gegenstände eingeführt, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung…
Diese Richtlinie betrifft die Blei- und Kadmiumlässigkeit von Keramikgegenständen, die als Fertigerzeugnisse dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.