Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vor Ablauf von drei Jahren nach Bekanntgabe dieser Richtlinie legt der Rat nach dem Verfahren des Artikels 100 des Vertrages folgendes fest : a) die Beschränkungen, die für diejenigen Teile von Keramikgegenständen vorzusehen sind, die dazu bestimmt sind, mit dem Mund in Berührung zu kommen ; b) die Methoden zur Kontrolle der Einhaltung der unter Buchstabe a) vorgesehenen Beschränkungen.
Innerhalb der gleichen Frist überprüft die Kommission anhand der toxikologischen und technologischen Daten die in Artikel 2 festgelegten Grenzwerte im Hinblick auf eine Senkung dieser Werte sowie die Beleuchtungsbedingungen des in Anhang I beschriebenen Versuchs und unterbreitet dem Rat gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Richtlinie.
Das Europäische Parlament und der Rat legen nach dem Verfahren des Artikels 153 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union…
Bei Materialien und Gegenständen, die bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind, wird die Überprüfung der Einhaltung der spezifischen Migrationsgrenzwerte…
In Zeile 4 erhält die vierte Spalte folgende Fassung: „ 1 500 mg/kg Die Kommission überprüft bis zum 30. Dezember 2027 diesen Konzentrationsgrenzwert und…
Bis zum 31. Dezember 2028 bewertet die Kommission die Durchführbarkeit einer weiteren Senkung der Grenzwerte auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß…
Die Kommission überprüft das Verzeichnis harmonisierter Schwellenwerte in Anhang II Teil D bis zum 11. Mai 2032 und danach alle sechs Jahre und fügt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.