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Es ist erforderlich, die Begriffe „Vermietung“ und „Verleihen“ im Sinne dieser Richtlinie zu definieren.
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet der Begriff „Vermietung“ die Überlassung eines Computerprogramms oder einer Kopie davon zur zeitweiligen Verwendung und zu…
Der Klarheit halber ist es wünschenswert, von „Vermietung“ und „Verleihen“ im Sinne dieser Richtlinie bestimmte Formen der Überlassung, z. B. die Überlassung…
Für die spezifischen Zwecke dieser Richtlinie sollten einige Begriffe definiert werden und diese Definitionen sollten ausschließlich für die Zwecke dieser…
Diese Richtlinie enthält Bestimmungen zur Erläuterung folgender Begriffe, um deren einheitliche Verwendung zu gewährleisten:
Der rechtliche Rahmen der Gemeinschaft in Bezug auf das Vermiet- und Verleihrecht und bestimmte verwandte Schutzrechte kann sich darauf beschränken festzulegen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.