Erwägungsgrund 106 32006L0123
Für die Zwecke des Kapitels über Verwaltungszusammenarbeit sollte „Kontrolle“ Tätigkeiten wie Überwachung und Faktenermittlung, Problemlösung, Verhängung und Vollstreckung von Sanktionen sowie die damit verbundenen Folgemaßnahmen umfassen.