Erwägungsgrund 2 32006L0124
In den Richtlinien 2002/55/EG und 92/33/EWG nicht enthalten ist Zea mays L. (Zuckermais oder Puffmais), eine Pflanzenart, die in großem Umfang in bestimmten neuen Mitgliedstaaten angebaut wird. Es ist angezeigt, den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinien auf Zea mays L. auszuweiten. Obgleich Mais, einschließlich Puffmais und Zuckermais, nach den Rechtsvorschriften betreffend die Gemeinsame Agrarpolitik als Getreide eingestuft ist, unterliegt Zuckermais- und Puffmaissaatgut den besonderen Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Gemüsesaatgut.