Erwägungsgrund 3 32006L0124
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden wissenschaftlichen Kenntnisstandes haben sich eine Reihe von botanischen Bezeichnungen in den Richtlinien 92/33/EWG und 2002/55/EG als unkorrekt oder von zweifelhafter Authentizität erwiesen. Die betreffenden Bezeichnungen sollten den üblicherweise international akzeptierten angeglichen werden.