Erwägungsgrund 2 32006L0043
In der Achten Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen wurden die Bedingungen für die Zulassung dieser Personen festgelegt.