Erwägungsgrund 8 32006L0066
Es ist zu unterscheiden zwischen Gerätebatterien und -akkumulatoren einerseits und Industrie- und Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren andererseits. Die Beseitigung von Industrie- und Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren in Deponien oder durch Verbrennung sollte untersagt werden.