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Die Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten findet keine Anwendung auf Batterien und Akkumulatoren, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden.
Durch die Richtlinie 91/157/EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren wurde eine Angleichung der…
Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf Batterien und Akkumulatoren, die verwendet werden in a) Ausrüstungsgegenständen, die mit dem Schutz der wesentlichen…
Werden Batterien oder Akkumulatoren gemeinsam mit Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß der Richtlinie 2002/96/EG gesammelt, sind die Batterien oder…
In Fahrzeugen verwendete Fahrzeug- und Industriebatterien und -akkumulatoren sollten den Anforderungen der Richtlinie 2000/53/EG, insbesondere deren Artikel 4,…
Damit die in dieser Richtlinie festgelegten Umweltziele erreicht werden können, wird das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkumulatoren, die…
Das Verbot nach Absatz 1 Buchstabe b gilt nicht für Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in folgenden Geräten und Systemen bestimmt sind: a)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.