Erwägungsgrund 1 32011L0065
An der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sind eine Reihe von wesentlichen Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte diese Richtlinie neu gefasst werden.