§ 7 Abs. 1 BGewVO SL 2008Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) Vom 6. Dezember 2007
Das Gesundheitsamt trägt dafür Sorge, dass rechtzeitige und angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen werden, wenn es von unerwarteten Situationen…
§ 7 Abs. 1 NRW-29491Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung)
Die zuständige Behörde trifft rechtzeitige und angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen, wenn sie von unerwarteten Situationen Kenntnis erhält, die sich negativ…
§ 7 SächsBadegewVOSächsische Badegewässer-Verordnung
Das Gesundheitsamt trägt dafür Sorge, dass rechtzeitige und angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen werden, wenn es von unerwarteten Situationen…
§ 16 Nr. 2 Buchst. aa BGewVO SL 2008Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) Vom 6. Dezember 2007
Es werden angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen, wozu auch Beobachtungsmaßnahmen, Frühwarnsysteme und Überwachung gehören, damit eine Exposition der…
Art. 20 Abs. 2 32006L0007Adressaten
für den Fall, dass das Badegewässer für kurzzeitige Verschmutzungen anfällig ist, wenn Folgendes gilt: i) Es werden angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen…