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Damit die jeweils zuständige Behörde die Einhaltung der Ausnahme für Market Maker hinsichtlich der Meldung von Informationen über bedeutende Beteiligungen kontrollieren kann, sollte der Market Maker, der diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchte, bekannt machen, dass er als Market Maker handelt oder dies zu tun gedenkt und um welche Aktien oder Finanzinstrumente es sich handelt.
Es sind Vorkehrungen zur Identifizierung zu treffen, damit die Aktionäre oder die natürlichen oder juristischen Personen, die Stimmrechte ausüben oder Weisungen…
Eine in jeder Hinsicht transparente Ausführung der Market-Maker-Tätigkeiten ist von ganz besonderer Bedeutung. Auf Ersuchen der jeweils zuständigen Behörde…
Der Market Maker, der die Ausnahme in Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie 2004/109/EG in Anspruch nehmen möchte, meldet der zuständigen Behörde des…
Damit bestimmte Marktteilnehmer nicht unnötig belastet werden und geklärt wird, wer tatsächlich einen Einfluss auf einen Emittenten ausübt, besteht für Market…
Der Market Maker hat der Bundesanstalt auf deren Verlangen nachzuweisen, welche Aktien oder sonstigen Instrumente er in seiner Eigenschaft als Market Maker…
Die Öffentlichkeit sollte über Änderungen bedeutender Beteiligungen an Emittenten unterrichtet werden, deren Aktien an einem in der Gemeinschaft gelegenen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.