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Es erscheint angezeigt, die Zeitabstände der Erstellung dieser Berichte und ihrer Vorlage bei der Kommission durch die Mitgliedstaaten auf fünf Jahre festzusetzen, wobei der erste Bericht ausnahmsweise einen längeren Zeitraum erfassen sollte. Die Struktur dieser Berichte sollte Kohärenz aufweisen, um ihre Auswertung zu ermöglichen. Die Berichte sollten anhand eines Fragebogens verfasst werden, der von der Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgearbeitet wird, und einschlägige Informationen über die in den Mitgliedstaaten unternommenen Präventionsbemühungen enthalten, um es so der Kommission zu ermöglichen, unter Berücksichtigung etwaiger wichtiger Erkenntnisse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen angemessen zu beurteilen, wie die Rechtsvorschriften in der Praxis funktionieren.
In die Richtlinie 89/391/EWG wird folgender Artikel eingefügt: Durchführungsberichte (1) Alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen…
Jeder Mitgliedstaat erstattet der Kommission zunächst im Abstand von drei Jahren Bericht; der erste Bericht ist spätestens bis 30. Juni 2012 vorzulegen. Nach…
Die Kommission überprüft die gemäß Absatz 1a übermittelten Daten und veröffentlicht einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Prüfung. In dem Bericht werden die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie. Der Bericht ist anhand eines Fragebogens…
Alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Der erste Bericht wird…
Auf der Grundlage dieser Berichte nimmt die Kommission eine Gesamtbewertung der Durchführung der betreffenden Richtlinien vor, insbesondere hinsichtlich ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.