Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kälber sind als lebende Tiere in der Liste der Erzeugnisse in Anhang I des Vertrags aufgeführt.
Schweine sind als lebende Tiere in der Liste der Erzeugnisse in Anhang I des Vertrages aufgeführt.
Kälber, die sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Bedingungen für die Haltung von Kälbern im Einklang mit den in Anhang I festgelegten allgemeinen Vorschriften…
Die Kälberhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Landwirtschaft. Sie ist eine Einkommensquelle für einen Teil der landwirtschaftlichen Bevölkerung.
Für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags: Klasse 1.3— Käse POLEN Oscypek (g.U.)
Für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags: Klasse 1.3. Käse POLEN Bryndza Podhalańska (g. U.)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.