Gesetze
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Damit die Benutzer die Endeinrichtung ihrer Wahl einsetzen können, müssen die Merkmale der jeweiligen Schnittstelle des öffentlichen Netzes, an der die Endeinrichtung anzuschließen ist, bekannt und transparent sein. Die Mitgliedstaaten müssen sich daher vergewissern, dass diese Merkmale bekannt gegeben und die Schnittstelle des öffentlichen Netzes für den Benutzer zugänglich gemacht wird.
Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die neuen Schnittstellen des öffentlichen Netzes den Benutzern zugänglich sind und dass deren technische Merkmale durch…
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Der grenzübergreifende Zugang zu Informationen über Gesellschaften und ihre Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten lässt sich nur verbessern, wenn alle…
Wenn es zum Schutz der Interessen von Nutzern und/oder zur Förderung eines effektiven Wettbewerbs sowie angesichts nationaler Gegebenheiten und nationaler…
Die Entwicklung des Handels wird in einem Maße beeinträchtigt, das dem Interesse der Gemeinschaft entgegensteht. Zur Steigerung der Wettbewerbsintensität auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.