Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Hinblick auf den Vertrieb von Endeinrichtungen ist es für die Hersteller wichtig zu wissen, welchen technischen Spezifikationen ihre Erzeugnisse genügen müssen. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb die Spezifikationen formalisieren und veröffentlichen. Diese Spezifikationen und Vorschriften sind der Kommission gemäß Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft im Entwurf mitzuteilen. Diese Spezifikationen dürfen auf die aus den anderen Mitgliedstaaten eingeführten Erzeugnisse nur insoweit ausgedehnt werden, als dies für die Einhaltung der grundlegenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen erforderlich ist, die in Artikel 3 der Richtlinie 1999/5/EG festgelegt sind. In jedem Fall müssen die Mitgliedstaaten die Artikel 28 und 30 des EG-Vertrages einhalten, wonach der Einfuhrmitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und vermarktete Endeinrichtung zum Verkehr auf seinem Gebiet zuzulassen hat.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Festschreibung und Veröffentlichung aller Spezifikationen für Endeinrichtungen. Die Mitgliedstaaten notifizieren diese…
Rechtsvorschriften zu bestimmten Produkten sollten, wenn möglich, keine technischen Details festlegen und sich stattdessen auf die wesentlichen Anforderungen…
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die nationalen technischen Vorschriften zugänglich sind, so dass sich die Unternehmen, insbesondere KMU, ein zuverlässiges…
Die Entwicklung des Handels wird in einem Maße beeinträchtigt, das dem Interesse der Gemeinschaft entgegensteht. Zur Steigerung der Wettbewerbsintensität auf…
Diese Verordnung sollte nur solche Spezifikationen festlegen, die nicht geheim sind. Diese Spezifikationen sollten durch Spezifikationen ergänzt werden, die…
Schreibt eine Durchführungsrechtsvorschrift vor, dass der Hersteller gemäß Anhang I Teil 2 der Richtlinie 2009/125/EG Angaben zu machen hat, die den Umgang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.