Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Anwendung der Spezifikationen zu gewährleisten, darf die Kontrolle ihrer Anwendung wegen des offenkundigen Interessenkonflikts nicht einem Wirtschaftsbeteiligten übertragen werden, der auf dem Markt für Endeinrichtungen als Wettbewerber auftritt. Es muss deshalb vorgesehen werden, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Kontrolle einer Stelle übertragen wird, die von dem Netzbetreiber oder einem anderen Wettbewerber auf dem betreffenden Markt unabhängig ist.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Kontrolle der Anwendung der in Artikel 5 genannten Spezifikationen von einer Stelle vorgenommen wird, von der die im…
Die Entwicklung des Handels wird in einem Maße beeinträchtigt, das dem Interesse der Gemeinschaft entgegensteht. Zur Steigerung der Wettbewerbsintensität auf…
Es ist erforderlich und im Interesse der Dienstleistungsempfänger, insbesondere der Verbraucher, sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringer die…
Damit die Benutzer die Endeinrichtung ihrer Wahl einsetzen können, müssen die Merkmale der jeweiligen Schnittstelle des öffentlichen Netzes, an der die…
Um durch Vermeidung von Interessenkonflikten ein hohes Maß an Anleger- und Verbrauchervertrauen im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten Abschlussprüfer und…
Mit Blick auf den Übergang zu einem voll für den Wettbewerb geöffneten Markt und um sicherzustellen, dass Quersubventionen den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.