Gesetze
Gesetz wird geladen …
Den Mitgliedstaaten sollte es untersagt sein, bei den in Anhang II genannten Gattungen und Arten, für die eine Tabelle erstellt wird, über die Vorschriften dieser Richtlinie hinaus weitere Vorschriften oder Beschränkungen für die Vermarktung vorzusehen.
Es sollte den Mitgliedstaaten untersagt sein, bei den im Anhang I genannten Gattungen und Arten über die Vorschriften dieser Richtlinie hinaus weitere…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass für die in Anhang II aufgeführten Stoffe sowie vorläufig für die in Anhang III aufgeführten Stoffe Folgendes…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Inverkehrbringen der in Anhang II aufgeführten Stoffe zur Verabreichung an Tiere, die zur Gewinnung von Fleisch und…
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Inverkehrbringen der in Anhang II aufgeführten Stoffe zur Verabreichung an…
Für jede in Anhang II aufgeführte Gattung oder Art bzw. für gattungs- oder artfremde Unterlagen — sofern sie mit Material der betreffenden Gattung oder Art…
Die Mitgliedstaaten verbieten, dass andere Stoffe als die in Anhang I genannten Extraktionslösungsmittel als Extraktionslösungsmittel verwendet werden, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.