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Die Möglichkeit, Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut aus Drittländern in der Gemeinschaft in den Verkehr zu bringen, sollte vorgesehen werden; Voraussetzung dafür ist, dass diese Erzeugnisse immer die gleiche Gewähr bieten wie das Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut aus der Gemeinschaft und dass sie die Gemeinschaftsvorschriften erfüllen.
Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten aus Drittländern in der Gemeinschaft…
Zur Harmonisierung der technischen Prüfungsverfahren der Mitgliedstaaten und zum Vergleich des Gemüsevermehrungsmaterials und Gemüsepflanzgutes aus der…
Auf Gemeinschaftsebene harmonisierte Anforderungen sollten gewährleisten, dass die Abnehmer gemeinschaftsweit mit gesundem und hochwertigem…
Infolge der unterschiedlichen Behandlung des Gemüsevermehrungsmaterials und Gemüsepflanzgutes in den einzelnen Mitgliedstaaten können Handelshemmnisse…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut bei ihrer Erzeugung und beim Inverkehrbringen stichprobenweise in…
Innerhalb der Gemeinschaft können gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen zur Nachkontrolle von Stichproben von Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut, das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.