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Es sollen Gemeinschaftsvorschriften für diejenigen Gattungen und Arten von Pflanzen von Obstarten festgelegt werden, welche eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für die Gemeinschaft haben, und es soll ein Gemeinschaftsverfahren vorgesehen werden, mit dem nachträglich weitere Obstpflanzenarten und -gattungen in die Liste der unter diese Richtlinie fallenden Gattungen und Arten aufgenommen werden können. In dieser Liste sollten solche Gattungen und Arten aufgeführt werden, die in den Mitgliedstaaten in großem Umfang angebaut werden und für deren Vermehrungsmaterial und/oder Pflanzen von Obstarten ein bedeutender Markt in mehr als einem Mitgliedstaat existiert.
Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten aus Drittländern in der Gemeinschaft…
Es entspricht derzeitigen landwirtschaftlichen Gepflogenheiten zu verlangen, dass Vermehrungsmaterial und bestimmte Pflanzen von Obstarten entweder amtlich oder…
Zur Gewährleistung der Sortenechtheit und der vorschriftsmäßigen Vermarktung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten sollten…
Zur Harmonisierung der technischen Prüfungsverfahren der Mitgliedstaaten und zum Vergleich des erzeugten Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten aus…
Auf Gemeinschaftsebene harmonisierte Anforderungen gewährleisten, dass die Abnehmer gemeinschaftsweit mit gesundem und hochwertigem Vermehrungs- und…
Innerhalb der Gemeinschaft können gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen zur Nachkontrolle von Stichproben von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.