Erwägungsgrund 1 32008L0096
Das in der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes definierte transeuropäische Straßennetz ist von grundlegender Bedeutung für die Integration und den Zusammenhalt Europas und gewährleistet eine hohe Lebensqualität. Insbesondere sollte ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet sein.